Seit März 1994 als Rechtsanwalt beim Landgericht in Fulda zugelassen
1983 bis 1990 Studium an der Ruhr-Universität Bochum
1990 bis 1993 Rechtsrefendariat u. a. bei der IHK in Essen und der
Rechtsabteilung des Krupp-Hoesch-Konzerns
1993 bis Ende 1997 Tätigkeit als freiberuflicher Mitarbeiter einer
Rechtsanwalts- und Notarkanzlei in Fulda
1998 Tätigkeit als freiberuflicher Mitarbeiter und von 1999 bis 2000
auf Grund eines Sozietätsvertrags in einer Rechtsanwalts- und
Notarkanzlei in Gersfeld
18. Dezember 2000 Eröffnung der eigenen Kanzlei in Fulda
Juli 2002 Zulassung beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main
einschließlich Zivilsenate in Kassel
Seit November 2005 Befugnis, die Bezeichnung "Fachanwalt für Bau-
und Architektenrecht" zu führen
Am 1. Juli 2008 Einbringung der Einzelkanzlei in die Anwaltskanzlei
Molnár & Bühler
Auf Grund der Zulassungen kann in Zivilsachen vor allen Amts-,
Landes- und Oberlandesgerichten in Deutschland aufgetreten werden
Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) und der Arbeitsgemeinschaft
"Bau- und Immobilienrecht" im DAV
Fachgebiete
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht
Forderungseinziehung offener Rechnungen für Gewerbetreibende
Beratung für Unternehmen und Gewerbetreibende in
Vertragsangelegenheiten, Arbeitsrecht und
Wettbewerbsangelegenheiten
Allgemeines Zivilrecht und Verkehrsordnungswidrigkeiten